Tierarzneimittel

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Das Landratsamt ist zuständig für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs. Hierzu zählt zum Beispiel die Arzneimittelanwendung oder der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z.B. im Zoofachhandel. Außerdem werden die tierärztlichen Hausapotheken überwacht.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.