Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben
Wenn Sie einen Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.
Der Antrag ist schriftlich mit Formblatt (Antrag siehe unten) zu stellen. Die Errichtung der Brunnen muss mindestens 1 Monat vor Ausführung beim Landratsamt München angezeigt werden. Hierfür ist das Formblatt "Bohranzeige Brunnen" zu verwenden.
Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt München kontaktiert werden. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Jörns-Windloff, Tel. 089 21233-2672.
Die erforderlichen Unterlagen sind aus dem Antragsformular ersichtlich.
- §§ 8, 10 und 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
mindestens 60,00 Euro
abhängig von der Jahreshöchstentnahmemenge und Entnahmedauer
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
- BayernAtlas (Wasserschutzgebiete)
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bitte klicken Sie dort auf der Karte links oben in den sog. >>EXPERTEN-MODUS<< und wählen dann bei >>MEHR THEMENKARTEN<< Wasserschutzgebiete aus.
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2 - Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221 - 2215 |
E-Mail: | wasserrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Postfach 90 07 51
81507 München
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.08.2017 aktualisiert.