Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und eines neuen Reisepasses sind, sollten Sie sich die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen. Dies bedeutet, dass auf der Niederlassungserlaubnis Ihre aktuell gültige Reisepassnummer nach Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels eingetragen wird. Auch Inhaber eines Reiseausweises (Reiseausweis für Flüchtlinge, Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Staatenlose) sollten sich, sofern sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, mit der Neuausstellung eines neuen Reiseausweises auch die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen.
- Sie sind im Besitz eines neuen Reisepasses und möchten Ihre Niederlassungserlaubnis nun übertragen lassen?
- Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sowie eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose dessen Gültigkeit in weniger als drei Monaten ausläuft?
Dann benötigen Sie einen persönlichen Vorsprachetermin bei Ihrer Ausländerbehörde. Diesen können Sie direkt online über folgenden Link bei uns vereinbaren:
Anliegen: 1 x Übertrag NE, Neuausstellung von Reiseausweisen (15 Minuten)
Der Übertrag ("Neuausstellung") Ihres elektronischen Aufenthaltstitels soll nach einem Reisepasswechsel durchgeführt werden, da auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel auch jeweils die gültige Reisepassnummer gespeichert ist. Auch mit Neuausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, eines Reiseausweises für Ausländer oder eines Reiseausweises für Staatenlose ist der elektronische Aufenthaltstitel grundsätzlich zu übertragen.
Durch den Übertrag Ihrer Aufenthaltserlaubnis ersparen Sie sich insbesondere beim Reisen Zeit. Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, diese jedoch noch nicht die aktuelle sondern noch die alte Passnummer aufweist, kann es erfahrungsgemäß insbesondere bei Grenzkontrollen zu längeren Wartezeiten aufgrund unnötiger Identitäts- und Dokumentenbefragungen kommen.
Falls Sie also im Besitz eines neuen Reisepasses / Reiseausweises sind und Sie sich Ihre Niederlassungserlaubnis noch nicht übertragen haben lassen, empfehlen wir Ihnen im Reiseverkehr auch immer Ihren alten Reisepass / Reiseausweis zusätzlich mitzuführen.
- alten Reisepass / Reiseausweis
- neuen Reisepass
- ausgefüllten Personalbogen (siehe unter "Formulare und Merkblätter)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- aktuellen Aufenthaltstitel
AufenthG
- Bearbeitungsgebühr derzeit max. 67,00 Euro
- Sofern Sie Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose sind und diesen ebenfalls Neuausstellen lassen müssen, fallen zusätzliche Gebühren von maximal 100,00 Euro an.
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1400 |
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Fax: | 089 / 6221-2319 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie:
Die zentrale Rufnummer - 1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich Kontakt.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.08.2020 aktualisiert.