Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel persönlich vorsprechen. Wichtig: Aktuell haben Sie aufgrund der besonderen Situation rund um die Corona-Krise die Möglichkeit, eine Ersatzausstellung per Post zu beantragen. Beachten Sie dazu die Hinweise und das Antragsformular bei den Postdienstleistungen.
Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter grundsätzlich in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.
Wichtig: Aktuell haben Sie aufgrund der besonderen Situation rund um die Corona-Krise die Möglichkeit, eine Ersatzausstellung per Post -ohne persönliche Vorsprache - zu beantragen. Beachten Sie dazu die Hinweise und das Antragsformular bei den Postdienstleistungen.
- Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfprotokolls)
- gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis München
- ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort
- Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
ab 42,70 Euro
- Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl per Post (Ersatzschein)
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.10.2021. aktualisiert.
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