Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in der Regel persönlich vorsprechen.
Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter/Eigentümer bzw. von der verantwortlichen Person bei der Zulassungsbehörde unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg ausgefertigt und ausgehändigt werden. Dies dauert etwa 3 - 4 Wochen.
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da dieser eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.
Aus diesem Grund ist in der Regel eine zweite Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.
Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.
- gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldeschein über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
- Verfügungsberechtigung, falls nicht eingetragener Halter (z. B. Kaufvertrag, Legitimation)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (= Prüfbericht im Original) bei Abholung der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen entfällt der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
ab 70,60 Euro
In besonders dringlichen Angelegenheiten können Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Merkblatt: Aktuelle Rechtsänderungen (PDF)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
- Kraftfahrzeugsteuer SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.08.2020 aktualisiert.