Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden

Formular 

Wenn Sie ein Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen (z. B. als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer), müssen Sie dies der Zulassungsstelle anzeigen. Die Mitteilung über die Verwendung des Fahrzeugs ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und Bedingungen für die Terminvereinbarung.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.11.2023. aktualisiert.