Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Verzeichnis über Abstandsflächen einsehen
Im Verzeichnis über Abstandsflächen können Sie einsehen, ob für ein bestimmtes Grundstück eine Abstandsflächenübernahme eingetragen ist. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Grundsätzlich müssen Gebäude, sofern das Bauplanungsrecht nicht den Anbau an eine Grundstücksgrenze fordert oder zulässt, einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Das entsprechende Maß richtet sich unter anderem nach der Wandhöhe des Gebäudes. Die Abstandsflächen können sich allerdings auch ganz oder teilweise auf ein Nachbargrundstück erstrecken, wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt. Insofern kann die Nutzungs- bzw. Bebauungsmöglichkeit eines Baugrundstücks eingeschränkt sein. Diese an eine bestimmte Form gebundene Zustimmungserklärung gilt für und gegen den Rechtsnachfolger.
Verzeichnisse über die Abstandsflächenübernahmen im Landkreis München werden durch das Landratsamt München geführt. Hat ein Bürger ein berechtigtes Interesse, kann er Auskunft über die Belastung eines entsprechenden Grundstücks erhalten. Jedoch dient das Verzeichnis nur der Information, niemand kann sich darauf berufen, das Verzeichnis sei zu seinen Gunsten richtig.
Angabe der Flurnummer des betroffenen Grundstücks
Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Es entstehen keine Kosten.
Bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Ansprechpartner einen persönlichen Termin. Sie können dann vor Ort im Landratsamt München die Verzeichnisse direkt einsehen.
- Baurecht und Technik
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ihren Ansprechpartner finden
Aschheim
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Aying
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.1.1 - Baurecht
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 / 6221-2639 |
E-Mail: | baurecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung zur Außenstelle Frankenthalerstr. 5-9
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.12.2017 aktualisiert.