Wildgehege bis zu einer Gesamtfläche von 10 ha anzeigen

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Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind dem Veterinäramt anzuzeigen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.