Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Wohngeld beantragen
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den Seiten der Landeshauptstadt München.
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Die Höhe der bewilligten Wohngeldleistungen ist insbesondere abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete/Belastung.
Maßgeblich für den Beginn der Bewilligung ist grundsätzlich der Monat, in dem der ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Mit unserem Online-Wohngeldrechner können Sie selbst schnell und unkompliziert feststellen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Beantragung von Wohngeld in Form eines Mietzuschusses - für Mieter:
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beantragung von Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses - für Eigentümer von Wohnraum:
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
- Einkommensnachweise
- Nachweis der Belastungen (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, Darlehensverträge)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Hierüber erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich.
§ 1 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG)
Es entstehen keine Kosten.
Vor Antragstellung sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter (s. Kontakt) besprechen, welche Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind.
Den Antrag auf Wohngeld reichen Sie dann mit allen Unterlagen beim Landratsamt München - Wohngeldstelle ein.
Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
- Wichtige Informationen zum Antrag auf Wohngeld (PDF)
Informationen zu weiteren notwendigen Unterlagen und Nachweise
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
Für Mieter
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
Für Eigentümer
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld im Form eines Lastenzuschusses
- Verdienstbescheinigung
Gewährung von Wohngeld
- Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
A - Bj.. als Anfangsbuchstabe des Nachnamens
Ansprechpartnerin
Frau Zehetbauer
Bk - G
Ansprechpartnerin
Frau Schickhofer
H - L
Ansprechpartnerin
Frau Spöckmer
M - Schn
Ansprechpartner
Herr Wadislohner
Scho - Z
Ansprechpartnerin
Frau Zlotowski
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2278 |
E-Mail: | wohngeld@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 08.07.2020 aktualisiert.