Sachgebiet 4.1.1.3 - Bauleitplanung - Recht
Aufgaben der Organisationseinheit
- Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanverfahren und Koordination der Stellungsnahmen anderer Träger öffentlicher Belange im Hause
- Genehmigungsbehörde für Bauleitpläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne
- Rechtsaufsichtsbehörde für gemeindliche Satzungen (Art. 81 BayBO, §§ 14, 17 Abs. 2, 22, 25, 34 Abs. 4 bis 6, 35 Abs. 6 und 172 BauGB)
- Mitwirkung als Träger öffentlicher Belange beim Erlass von Sanierungssatzungen und Satzungen über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren (federführend)
- Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörde
- Entscheidung über Entschädigungsforderungen gegenüber der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung (§§ 39, 40 ff und 217 ff BauGB)
Frau Gnyp
Sachgebietsleiterin
Telefon:
089 / 6221-2582
Fax:
089 / 6221 44-2582
Zimmer:
F 1.01
Bereich:
4.1.1.3
Herr N.N
Stellvertretender Sachgebietsleiter
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