Bekanntmachungen

Auf diesen Seiten finden Sie Satzungen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die im Landkreis München gelten.

Öffentliche Bekanntmachungen, die in ortsüblicher Weise im Amtsblatt und per Aushang im Landratsamt München erfolgen, werden an dieser Stelle im Nachgang (ggf. mit etwas zeitlichem Verzug) auch im Internet veröffentlicht. Bei Abweichungen ist die Veröffentlichung im Amtsblatt bzw. im Aushang maßgeblich.

Bekanntmachungen, die zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit, zum Schutz von Sachgütern, oder zum Schutz sonstiger Rechtsgüter mit vergleichbarer Bedeutung erforderlich sind, können ausnahmsweise im Internet an dieser Stelle bekannt gemacht werden. Im Anschluss wird diese Eilbekanntmachung unverzüglich im Amtsblatt des Landkreises München veröffentlicht.