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Dienstleistung 

Rote-Punkt-Fahrzeuge entfernen

Wurde an Ihrem Fahrzeug ein sogenannter "Roter Punkt" angebracht, müssen Sie dieses sofort von der öffentlichen Fläche entfernen.

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Veranstaltungen auf Straßengrund / Drehgenehmigung anmelden

Wenn Sie Wege, Straßen oder Plätze für Veranstaltungen oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Dienstleistung 

Werbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist Werbung an Straßen verboten, wenn der Verkehr dadurch beeinträchtigt wird. Für innerörtliche Werbung können Ausnahmegenehmigungen oder andere Erlaubnisse…

Dienstleistung 

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB BMA) im Landkreis München Im April 2022 tritt eine neue TAB BMA Landkreis München in Kraft. Weitere Informationen…

Dienstleistung 

Digitale Objektfunkanlagen

Digitale Objektfunkanlagen BOS-Gebäudefunkanlagen werden benötigt, wenn anzunehmen ist, dass mit den herkömmlichen Handsprechfunkgeräten der Feuerwehr aufgrund der baulichen Situation (mehrere…

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Feuerwehraufzug im Landkreis München

Feuerwehraufzug im Landkreis München Ein Feuerwehraufzug wird in Bayern nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Mai 1983 z.B. nach der Bauaufsichtlichen…

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Feuerwehreinsatzpläne

Der Feuerwehreinsatzplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an bestimmten Orten oder Objekten.

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Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten

Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten Unter einem fliegenden Bau versteht man eine bauliche Anlage, die geeignet ist, wiederholt an wechselnden Orten auf- und wieder abgebaut zu werden (z. B.…

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Verzeichnis über Abstandsflächen einsehen

Im Verzeichnis über Abstandsflächen können Sie einsehen, ob für ein bestimmtes Grundstück eine Abstandsflächenübernahme eingetragen ist. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Dienstleistung 

Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen

Sollen Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist dies dem Landratsamt München rechtzeitig anzuzeigen.

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