Rote-Punkt-Fahrzeuge entfernen
Wurde an Ihrem Fahrzeug ein sogenannter "Roter Punkt" angebracht, müssen Sie dieses sofort von der öffentlichen Fläche entfernen.
Veranstaltungen auf Straßengrund / Drehgenehmigung anmelden
Wenn Sie Wege, Straßen oder Plätze für Veranstaltungen oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Werbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist Werbung an Straßen verboten, wenn der Verkehr dadurch beeinträchtigt wird. Für innerörtliche Werbung können Ausnahmegenehmigungen oder andere Erlaubnisse…
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB BMA) im Landkreis München
Im April 2022 tritt eine neue TAB BMA Landkreis München in Kraft. Weitere Informationen…
Digitale Objektfunkanlagen
Digitale Objektfunkanlagen
BOS-Gebäudefunkanlagen werden benötigt, wenn anzunehmen ist, dass mit den herkömmlichen Handsprechfunkgeräten der Feuerwehr aufgrund der baulichen Situation (mehrere…
Feuerwehraufzug im Landkreis München
Feuerwehraufzug im Landkreis München
Ein Feuerwehraufzug wird in Bayern nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Mai 1983 z.B. nach der Bauaufsichtlichen…
Feuerwehreinsatzpläne
Der Feuerwehreinsatzplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an bestimmten Orten oder Objekten.
Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten
Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten
Unter einem fliegenden Bau versteht man eine bauliche Anlage, die geeignet ist, wiederholt an wechselnden Orten auf- und wieder abgebaut zu werden (z. B.…
Verzeichnis über Abstandsflächen einsehen
Im Verzeichnis über Abstandsflächen können Sie einsehen, ob für ein bestimmtes Grundstück eine Abstandsflächenübernahme eingetragen ist. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen
Sollen Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist dies dem Landratsamt München rechtzeitig anzuzeigen.