Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen

Sollen Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist dies dem Landratsamt München rechtzeitig anzuzeigen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.09.2023. aktualisiert.