Ausnahmegenehmigung für Verkaufsstände neben der Straße
Das Anbieten von Waren außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden.
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Flüchtlingsunterbringung - Objektverwaltung
Das Landratsamt München sorgt für eine sozialverträgliche Unterbringung von Flüchtlingen und sucht hierfür nach wie vor neue Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Grundstücke.
Weiterhin kümmert sich die…
Zuschuss Verhütungsmittel
Verhütungsmittel wie z. B. Pille, Spirale und Verhütungsstäbchen sind eine kostspielige Angelegenheit. Ab 01.01.2026 bietet das Landratsamt München hier seine Unterstützung an und übernimmt diese…
Zuschuss für mobile Rampe
Die barrierefreie Planung von Veranstaltungen ist für Menschen mit Behinderungen wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen. Der…
Zuschuss für Ferienmaßnahmen
Der Landkreis München finanziert auf Antrag Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen als freiwillige Landkreisleistung.
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Wohngeld
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt…
Wohnberechtigungsschein
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt…
Schulwegkosten
Schülerinnen und Schüler können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen. Die Schülerbeförderung in Bayern ist…
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, erhalten Hilfen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung oder im Krankheitsfall.
Seit Juli 2024…
Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kintertagesstätte nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.

