Bauen - Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
Baugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum. Eine Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Ein Vorbescheid gilt vier Jahre. Vor Ablauf der Geltungsdauer können Sie eine Verlängerung beantragen.
Voraussetzungen
Eine Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist anhand der gleichen Anforderungen zu beurteilen wie die erstmalige Erteilung. Das Vorhaben muss also im Zeitpunkt der Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung noch genehmigungspflichtig sein. Zusätzlich muss das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Für die Verlängerung des Vorbescheids gilt dies entsprechend.
Ändert sich also die Rechtslage nach Erteilung der Genehmigung bzw. des Vorbescheids, muss die Verlängerung jeweils anhand der neuen Rechtslage geprüft werden.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich die Verlängerung der Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung oder Ihres Vorbescheids.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde erst nach Ablauf der Geltungsdauer über Ihren Antrag, wird Ihre Baugenehmigung oder Ihr Vorbescheid vorübergehend unwirksam. Diese werden dann erst mit einer positiven Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde wieder in Kraft gesetzt.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf Verlängerung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
- Anlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Die Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
Besondere Hinweise
Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, wenn absehbar ist, dass die Geltungsdauer nicht ausreicht.
- schriftlicher Antrag
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung oder des Vorbescheids erforderlich
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Für die Verlängerung müssen Sie eine Gebühr zwischen 40 und 10.000 EUR zahlen, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.
Ihre Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Nach Ablauf von 4 Jahren erlischt auch der Vorbescheid und verliert seine Bindungswirkung. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.
- Baurecht und Technik
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.02.2026. aktualisiert.

