Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen
Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamt München angezeigt werden.
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Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen
Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder Geruch, entgegen und prüft, ob von dem jeweiligen Betrieb schädliche…
Altlasten sanieren
Vor allem Verursacher einer Altlast sowie der Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Altlasten und dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren. Informationen dazu, sowie zu Auskünften…
Abfallsammlungen und Abfallbeförderungen anzeigen / Beförderungserlaubnis beantragen
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme einer Tätigkeit beim Landratsamt München anzuzeigen. Sammler, Beförderer,…
Abfallerzeugernummer beantragen
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt…
Verstöße bei Taxi und Mietwagen anzeigen
Verstöße von Taxen und Mietwagen gegen gesetzliche Bestimmungen können Sie beim Landratsamt München anzeigen.
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Personenbeförderungsgenehmigung (z.B. Taxi- oder Mietwagenkonzession) beantragen
Wenn Sie entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern möchten (Taxi, Mietwagen), benötigen Sie eine Genehmigung.
Genehmigung beantragen (z.B. Taxi- oder…
Güterkraftverkehrsgenehmigung beantragen
Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn…
Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte
Für die Beförderung von bestimmten gefährlichen Gütern ist eine Fahrwegbestimmung erforderlich.
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Fahrerbescheinigung für Beschäftigte aus Drittstaaten beantragen
Alle Unternehmen, die Fahrer aus einem sog. Drittstaat (z. B. aus der Türkei) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzen, benötigen eine Fahrerbescheinigung.
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