Pflegefamilie werden
… ein zweites Zuhause geben? Das Pflegekinder-Team beim Landratsamt München berät…
Pflegerische Tätigkeit anmelden
Wenn Sie im Landkreis München eine pflegerische Tätigkeit gegen Entgelt ausüben oder anbieten möchten, die zu den vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gehört, müssen
Präventionskampagne: Sonne(n) mit Verstand - statt Sonnenbrand
Aktionstage "Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand" mit Infostand und Giveaways an den Badeseen im Landkreis München. Termine in den Sommerferien entnehmen Sie bitte der Presse.
Rentenversicherungskonto klären
Es ist wichtig, dass alle Ihre versicherungsrechtlich bedeutenden Zeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind. Das Landratsamt München unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos.
Schulwegkosten - Weiterführende Schulen ab einschließlich Jahrgangsstufe 11 und Berufsschulen (Teilzeit)
Kostenfreiheit und Rückerstattung beantragen für öffentliche/staatlich anerkannte Gymnasien, FOS, BOS sowie Berufsfachschulen ab einschließlich der Jahrgangsstufe 11 bzw. öffentliche/staatlich
Schwangerenberatung - Allgemein
Vor, während und nach einer Schwangerschaft steht Ihnen die Beratungsstelle beim Landratsamt München unterstützend zur Seite und berät Sie vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Wir beraten Sie im Schwangerschaftskonflikt vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Sexuelle Bildung für Jugendliche ab 12 Jahren – Multiplikatoren-Schulungen - Angebote für Erwachsene
Unsere sexualpädagogischen Projekte und Gruppenarbeiten für Jugendliche ab 12 Jahren dienen der Vermittlung von Informationen sowie der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen. Auf Anfrage
Sorgerecht - Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann mit einer Negativbescheinigung das alleinige Sorgerecht nachweisen.
Sozialpädagogische und gesundheitliche Beratung
Wenn Sie an einer psychischen oder chronischen Krankheit, an einer Behinderung oder an einer Sucht leiden oder hiervon bedroht sind, können Sie sich beim Landratsamt München kostenlos über