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Dienstleistung 

Internationalen Führerschein beantragen

…Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie zum Fahren einen Internationalen Führerschein.

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Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine

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Fahrerlaubnis für Lkw und Bus verlängern

Fahrerlaubnisse für Busse oder Lkws werden nur befristet erteilt. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag stellen.

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Berufskraftfahrer-Qualifikation

Lkw- oder Busfahrer, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind, benötigen in der Regel einen Nachweis über die Qualifikation (Grundqualifikation und Weiterbildung) nach dem

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Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung beantragen

…einer Namensänderung, Auflagenänderung, Änderung von Beschränkungen oder Beschädigung können Sie bei der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen.

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Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

…Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern

… oder Ausflugsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.

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Fahrerlaubnis erweitern

…Wenn Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen zusätzlich erwerben wollen (z. B. für Motorrad), müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

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Fahrerlaubnis erstmalig beantragen

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen.

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Begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits mit 17 Jahren erworben werden. Damit dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

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