Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden
Wenn Ihnen Kennzeichen abhanden gekommen sind, z. B. durch Verlust oder Diebstahl, müssen Sie dies sofort bei der Polizei anzeigen und sich dann bei der Zulassungsstelle melden. Die
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel
König-Otto-von-Griechenland Museum Ottobrunn
… der sich hier vor den Toren Münchens am 6. Dezember 1832 am Beginn…
Amtsblatt 15 / 2026
…halt:
Geschäftsordnung des Kreistags MünchenSatzung über die Entschädigung der…
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in

