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Dienstleistung 

Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens melden

Wenn Ihnen Kennzeichen abhanden gekommen sind,  z. B. durch Verlust oder Diebstahl, müssen Sie dies sofort bei der Polizei anzeigen und sich dann bei der Zulassungsstelle melden. Die

Dienstleistung 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel

Nachricht  |  02.04.2026

Amtsblatt 08 / 2026

… Abfallentsorgung im Landkreis MünchenHaushaltssatzung des Zweckverbandes…

Nachricht  |  07.08.2026

Amtsblatt 25 / 2026

… zur 27. Änderung des Regionalplans MünchenÖffentliche Zustellung gemäß Art.…

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König-Otto-von-Griechenland Museum Ottobrunn

… der sich hier vor den Toren Münchens am 6. Dezember 1832 am Beginn…

Nachricht  |  03.06.2026

Amtsblatt 15 / 2026

…halt:  Geschäftsordnung des Kreistags MünchenSatzung über die Entschädigung der…

Dienstleistung 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in

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