Amtsblatt 35 / 2023
Inhalt
Sitzung des Kreisausschusses am Montag, den 23.10.2023, 14:00 Uhr Vollzug der Baugesetze Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises…
Amtsblatt 34 / 2023
Inhalt
Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Partnerschaften am Mittwoch, den 18.10.2023, 14:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.…
Auf einen Blick 2023: Schwerpunkt Teilhabe
Wussten Sie, dass im Landkreis München Menschen aus fast allen Kontinenten leben? Dass Sprache und Bildung das meist angefragte Beratungsthema bei der Integrationskoordination ist? Oder dass…
Wassersport, Tauchen, Modellboote
Für die Benutzung der Flüsse und Seen im Landkreis München gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, was an und in den Flüssen und Seen des Landkreises München erlaubt und was nicht zulässig ist.
Rafting - Anzeige und schifffahrtsrechtliche Genehmigung
Jede gewerblich organisierte, öffentliche Rafting-Tour muss angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt nicht für private oder vereinsmäßige, geschlossene Veranstaltungen. Touren mit Booten länger als…
Amtsblatt 33 / 2023
Inhalt
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am Montag, den 09.10.2023, 14:00 Uhr Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, den 10.10.2023, 14:00 Uhr Sitzung des…
Wasserwirtschaftliche Beratung und Begutachtung
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) des Landratsamtes München nimmt in einigen Bereichen die wasserwirtschaftliche Beratung und Tätigkeit als amtlicher Sachverständiger anstelle des…
Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.
Kleinere Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Erdwärmesonden errichten
Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist anzeigepflichtig. Für die Einbringung von Erdwärmesonden ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
