Ihre Suche ergab 1819 Treffer.
Dienstleistung 

Abwehrender Brandschutz

Der Begriff "Abwehrender Brandschutz" umfasst den Einsatz der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dem Landratsamt obliegt dabei die Alarm- und Einsatzplanung der…

Dienstleistung 

Zusatzförderung für staatlich geförderte Mietwohnungen

Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter auf Antrag einen monatlichen Zuschuss (Zusatzförderung).

Dienstleistung 

Wohnungsbindung im geförderten Wohnungsbau

Das Landratsamt München stellt im Gebiet des Landkreises München die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher. Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um den Sozialen Wohnungsbau.

Dienstleistung 

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung

Die Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzberatungsstellen beraten Bürger des Landkreises München kostenlos und bieten Hilfestellung zur Bewältigung finanzieller Probleme.

Dienstleistung 

Rentenversicherungskonto klären

Es ist wichtig, dass alle Ihre versicherungsrechtlich bedeutenden Zeiten in Ihrem Rentenkonto gespeichert sind. Das Landratsamt München unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos.

Dienstleistung 

Rentenantrag stellen

Altersrente wird nur auf Antrag (Rentenantrag) gewährt. Das Landratsamt München hilft Ihnen in allen Angelegenheiten rund um die Antragstellung.

Dienstleistung 

Mietwohnung - staatlich und landkreisgeförderte

Sie können sich kostenpflichtig für eine staatlich geförderte Wohnung vormerken lassen oder kostenfrei für eine landkreisgeförderte Wohnung registrieren lassen.

Dienstleistung 

Förderung von baulichen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Mietwohnraum

Der Landkreis München fördert die Schaffung zusätzlichen Mietwohnraums und die Erhaltung von bestehendem Mietwohnraum.

Dienstleistung 

Volksmusikpfleger

Der Kreisvolksmusikpfleger fördert die Volksmusik im Landkreis München.

Dienstleistung 

Sportförderung durch den Landkreis München

Der Landkreis München stellt seinen Sport- und Schützenvereinen alljährlich finanzielle Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung. Es muss kein Antrag gestellt werden.

Suchergebnisse 1651 bis 1660 von 1819