Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Der demographische Wandel erfordert heutzutage eine weitsichtige Planung und ein vorrausschauendes Handeln, wenn es darum geht, eine gute Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen zu gewährleisten. Dementsprechend wurden Handlungsrichtlinien, das so genannte Seniorenpolitische Gesamtkonzept, entworfen. Bei der Entwicklung des Konzepts kamen u. a. folgende Anliegen zum Tragen: Wohnen zu Hause/Wohnen im Alter, Pflege und Pflegebedarfsplanung, Unterstützung für pflegende Angehörige, Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit.

Ziel des Konzeptes ist es insbesondere, den Lebensraum und die Lebensverhältnisse und somit die Bedarfe älterer Menschen zu analysieren. Potentielle Mangellagen werden aufgezeigt und Vorschläge zu deren Vermeidung bzw. Behebung erarbeitet. Im jeweiligen Handlungsfeld werden die Rahmenbedingungen für die erforderlichen Angebote geschaffen und in einem Maßnahmenkatalog konkretisiert.

Grundlage hierfür war die Beteiligung vieler Akteure, insbesondere der Landkreiskommunen, der Experten der Seniorenhilfe sowie der Seniorinnen und Senioren selbst. Die genannten Maßnahmen sind durch unterschiedliche Akteure umzusetzen, vor allem unmittelbar vor Ort in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Werfen Sie einen Blick in diese Dokumente.

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Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen liegen folgende Förderprogramme auf:

  • Förderung ambulante Pflegedienste
  • Förderung von teil- und vollstationären Einrichtungen sowie von Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • Förderung ergänzende Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
  • Förderung von Projekten zur ambulanten Unterstützung sowie zur Entlastung älterer und pflegebedürftiger Menschen
  • Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften zur Betreuung pflegebedürftiger und demenzkranker Menschen

Bei Fragen zur Unterstützung bei den Förderprogrammen:

Frau Sponfeldner
Ansprechpartnerin

Telefon:
089 / 6221-2273
Fax:
089 / 6221 44-2273
Zimmer:
MC 0.010
Bereich:
3.1.2.2
E-Mail:
SponfeldnerR [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="hidden-xs" title="E-Mail schreiben"SponfeldnerR [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibenclass="visible-xs link__email" title="E-Mail schreiben"

Mit folgenden Anbietern bestehen Kooperationen:

Bei Fragen rund um das Seniorenpolitische Gesamtkonzept:

Zuständig für die Nordgemeinden Garching, Ismaning, Oberschleißheim, Unterföhring, Unterschleißheim (SenB 1) und die ländlichen Südgemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Sauerlach (SenB 4)

Herr Lechner
Ansprechpartner

Telefon:
089 / 6221-2697
Fax:
089 / 6221 44-2697
Zimmer:
MC 0.018
Bereich:
3.1.2.2
E-Mail:
LechnerA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="hidden-xs" title="E-Mail schreiben"LechnerA [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibenclass="visible-xs link__email" title="E-Mail schreiben"

Zuständig für die Südostgemeinden Hohenbrunn, Neubiberg, Ottobrunn, Putzbrunn (SenB3) und für die Isartal Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Pullach i. Isartal, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting (SenB 6)

Zuständig für die Hachinger Tal Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen, Unterhaching (SenB 5) und die Würmtal Gemeinden Gräfelfing, Neuried, Planegg (SenB 7)

Frau Schafflhuber
Ansprechpartnerin

Telefon:
089 / 6221-2557
Fax:
089 / 6221 44-2557
Zimmer:
MC 0.018
Bereich:
3.1.2.2
E-Mail:
SchafflhuberB [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="hidden-xs" title="E-Mail schreiben"SchafflhuberB [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibenclass="visible-xs link__email" title="E-Mail schreiben"

Zuständig für die Ostgemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Kirchheim (SenB 2)

Herr N.N
Ansprechpartner

E-Mail:
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