Förderung der fachlichen Qualifizierung in der ambulanten und teilstationären Pflege

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Förderung der fachlichen Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der Situation in der ambulanten und teilstationären Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen im Landkreis München

Förderfähig sind ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 SGB XI und Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.09.2023. aktualisiert.