Kreisbrandinspektion München

Die Tätigkeit der Kreisbrandinspektion München ist eine Staatsaufgabe des Landkreises München. Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren auf sechs Jahre gewählt. Er wird von der Regierung von Oberbayern bestätigt.

Der Kreisbrandrat ernennt im Benehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren die erforderlichen Kreisbrandinpektoren und Kreisbrandmeister. Zusammen bilden diese die Kreisbrandinspektion München.

Die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden durch das Landratsamt München bestätigt.

Näheres zu den Aufgaben und Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes (linke Navigation "Kreisbrandinspektion")

Die Kreisbrandinspektion des Landkreises München hat folgende Aufgaben:

  • Kreisausbildung im Landkreis München Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes (linke Navigation "Kreisausbildung")
  • Beratung des Landratsamtes
  • Koordinierung der überörtlichen Alarm- und Einsatzplanung, Einsatzführung
  • Beratung und Inspektion der Feuerwehren im Landkreis
  • Koordination der überörtlichen Ausbildung und Erhebung von Statistikdaten
  • Schiedsrichteraufgaben bei Leistungsprüfungen und der Ausbildung gemäß FwDV2
  • Verbindung zu anderen Organisationen z. B. THW (externer Link), ABC-Zug (externer Link) des Landkreises München, BF München, FF München, Rettungsdienste, Polizei (externer Link).
  • Grundsätzliche Organisation der Kreisbrandinspektion

Dabei wird der Kreisbrandrat von 3 Kreisbrandinspektoren und 13 Kreisbrandmeistern unterstützt.