Förderprogramm Lärmschutz

Mit der Vorstellung des Verkehrs- und Lärmschutzgutachtens für den Landkreis München hat der Kreistag beschlossen, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München die Einhaltung der Lärmsanierungsgrenzwerte an seinen Kreisstraßen nach Möglichkeit zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Konzept für Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz an den Kreisstraßen des Landkreises München erarbeitet werden.

Für die Bereiche, an denen der Landkreis selbst keine Möglichkeit hat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. die Maßnahmen in der eigenen Zuständigkeit nicht zur Einhaltung der Lärmsanie-rungsgrenzwerte ausreichen, wurde die "Richtlinie über die Förderung privater Maßnahmen zur Bekämpfung von Straßenlärm an Kreisstraßen im Landkreis München" erstellt.

Diese Richtlinie soll es Privatpersonen mit Immobilieneigentum im Lärmeinflussbereich der Kreis-straßen ermöglichen, passive und auch aktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Straßenlärms im Lärmeinflussbereich der Kreisstraße zu ergreifen.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts handelt, deren Eigentum auf dem Gebiet des Landkreises München liegt. Zudem werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die der Bekämpfung von Straßenlärm im Lärmeinflussbereich der Kreisstraßen dienen.

Lärmschutzgutachten

Nachfolgend finden Sie das Lärmschutzgutachten für den Landkreis München zum Download.