Aufhebung des Erörterungstermins in Sachen Garching Hochbrück Vermögensverwaltung GmbH

Ruhen des Verfahrens beantragt

Der für den 29. Oktober angesetzte Erörterungstermin zum Änderungsgenehmigungsverfahren der von der Garching Hochbrück Vermögensverwaltung GmbH betriebenen Gewerbeabfall- und Sperrmüllsortieranlage wird aufgehoben. Grund hierfür sind notwendige Ergänzungen der vom 11.06.2018 bis 10.07.2018 öffentlich ausgelegten Planunterlagen. Die Antragstellerin hat daher das Ruhen des Verfahrens bis zur entsprechenden Ergänzung beantragt.

Die Ergänzungen sind auch aufgrund der novellierten Gewerbeabfallverordnung erforderlich geworden, die nunmehr andere Anforderungen im Hinblick auf die Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen stellt. Ziel der Änderungen der Verordnung ist es insbesondere, den Anteil stofflich verwertbarer Abfälle unter anderem durch eine strengere Trennung von Gewerbeabfällen zu erhöhen. Auch vor diesem Hintergrund soll nach den Angaben der Antragstellerin u. a. die Gewerbeabfallsortieranlage um zwei Anlagenteile (Windsichter- und Infrarotanlage) ergänzt werden.