Aufstallung gegen Geflügelpest angeordnet

Bislang kein bestätigter Fall im Landkreis München

Foto: Gans im Wasser

Eine Gans im Wasser

Um gegen die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe vorzugehen, hat das Bayerische Umweltministerium eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das Landratsamt München hat deshalb per Allgemeinverfügung am Montag, 21.11.2016, die Austallung angeordnet.

Bislang gibt es keinen bestätigten Fall von Vogelgrippe im Landkreis München. Die Behörden sind aber bereits gut vorbereitet, um im potenziellen Ernstfall schnell handeln zu können.

Weitere Hintergrundinformationen

Wir möchten Ihnen dennoch gerne einen Link-Tipp zum Thema Vogelgrippe geben. Auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/ finden Sie laufend akutelle Artikel zum Thema Geflügelpest.

Viele Fragen beantwortet auch das FAQ des Friedrich-Loeffler-Instituts, welches Sie hier zum Download finden: openagrar.bmel-forschung.de.

Die komplette Allgemeinverfügung des Landratsamtes München finden Sie auf dieser Seite unter Verordnungen und Allgemeinverfügungen.