Der Landkreis München startet in die Badesaison
Rücksichtsvolles Miteinander sorgt für ungetrübtes Badevergnügen
Mit dem 1. Mai beginnt in den Erholungsgebieten des Landkreises München offiziell die Badesaison. Seen und Grünanlagen laden wieder zum Entspannen, Baden und Verweilen ein. Damit sich alle Besucherinnen und Besucher wohlfühlen können, bittet das Landratsamt München um ein rücksichtsvolles Miteinander.
Wer seinen Aufenthalt genießen möchte, trägt auch Verantwortung für andere. Dazu gehört es, Grünanlagen und Einrichtungen sauber zu halten und Abfälle in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Grillen ist ausschließlich an den ausgewiesenen Zonen gestattet.
Auch beim Thema Lärm gilt: Weniger ist mehr. Laute Musik oder andere Störungen können die Erholung anderer beeinträchtigen. Darum: Kopfhörer auf und die Musik für sich genießen!
Vögel füttern verboten
In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September dürfen keine Tiere in die Erholungsgebiete mitgebracht werden. Und auch, wenn es noch so viel Spaß macht: Bitte keine Vögel füttern! Das Füttern lockt insbesondere noch mehr Gänse und Entenvögel an – und mit ihnen steigt auch die Menge ihrer Hinterlassenschaften. Diese sind nicht nur unangenehm für die Badegäste, sie können nachweislich auch zu einer Beeinträchtigung der mikrobiologischen Badegewässerqualität führen.
Nicht gestattet sind außerdem das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen an den Seen.
Mit Beginn der Badesaison werden auch wieder Parkgebühren erhoben. Zur zügigen Abwickelung bitte wir die Parkgebühren passend mitzuführen. Diese betragen je nach See zwischen zwei und drei Euro für Pkw sowie bis zu 1,50 Euro für Krafträder (ausgenommen am Unterföhringer See).
Neu am Heimstettener See: Höhenbegrenzer an Parkplätzen
An den Parkplätzen in der Seestraße in Aschheim sowie in der Franz-May-Straße in Kirchheim wurden Höhenbegrenzer installiert. Die Durchfahrtshöhe beträgt 2,10 Meter. Pkw sowie niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter können die Flächen weiterhin nutzen.
Wohnmobile und Lastkraftwagen, die in der Vergangenheit wiederholt zu Nutzungskonflikten geführt haben, sind damit von der Zufahrt ausgeschlossen.
Alle Infos zu den Badeseen im Landkreis München gibt es unter: www.landkreis-muenchen.de/badeseen.
