Förderung für Inklusionstaxis

Der Landkreis fördert den barrierefreien Umbau mit bis zu 10.000 Euro

Taxiunternehmen können seit dem 01. April 2020 über das Landratsamt München eine Förderung von bis zu 10.000 Euro für die Umrüstung oder Neuanschaffung eines Inklusionstaxis erhalten.

Taxiunternehmen können seit dem 01. April 2020 über das Landratsamt München eine Förderung von bis zu 10.000 Euro für die Umrüstung oder Neuanschaffung eines Inklusionstaxis erhalten.

Die persönliche Mobilität ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Thema und gehört zu den zentralen Voraussetzungen einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen der Umsetzung der Konvention wurde bereits 2015 ein Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis München erstellt. Auf diesem fußt auch das neueste Förderprojekt des Landkreises München: der Zuschuss für die Anschaffung oder den Umbau zum Inklusionstaxi.

Im März diesen Jahres verabschiedete der Sozialausschuss ein Förderkonzept für im Landkreis München ansässige, konzessionierte und gewerblich tätige Taxiunternehmen zur Beschaffung oder den Umbau barrierefreier, rollstuhlgerechter Fahrzeuge. Seit dem 1. April 2020 können Taxiunternehmen über das Landratsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro zur Umrüstung oder Neuanschaffung eines „Inklusionstaxis“ erhalten. Es handelt sich dabei um eine einmalige Projektförderung, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss.

Ziel: 30 Inklusionstaxis bis Ende 2022

Mit dieser Förderung, die zunächst auf die Dauer von drei Jahren begrenzt ist, möchte der Landkreis München einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und Mobilität seiner Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen leisten und Taxiunternehmen aus dem Landkreis München einen finanziellen Anreiz für mehr rollstuhlgerechte Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark geben. Bis Ende des Jahres 2022 sollen auf diese Weise bis zu 30 Taxis im Landkreis München für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen. Zukünftig sollen die Inklusionstaxis durch einen gut sichtbaren Aufkleber mit der Aufschrift „Inklusionstaxi“ erkennbar gemacht werden und für den neuen Service werben.

„Die Bezuschussung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für alle, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Mit der Förderung können Taxiunternehmen ihre Flotte inklusiver machen und sich dadurch auch strategisch einer neuen Kundschaft öffnen – ein Gewinn für alle Seiten“, so Landrat Christoph Göbel.

Kontakt und weitere Informationen:

Im Landratsamt München ist das Inklusionsteam des Fachbereichs Chancengleichheit und Wirtschaft für die Projektförderung zuständig. Weitere Informationen zur Bezuschussung stehen online unter www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi zur Verfügung. Interessierte können sich auch per E-Mail an chancengleichheit [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" wenden.