Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen

Neue Allgemeinverfügung gilt ab 9. März 2021, 15 Uhr

Ab Dienstag, 9. März 2021, 15 Uhr, gilt im Landkreis München eine neue Allgemeinverfügung, die die Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen regelt. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2021. Die neue Allgemeinverfügung bezieht sich nun auf die aktuell gültige Verordnung der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Aschheim

  • Platz vor Feldkirchner Str. 2 + 4
  • Platz vor Erdinger Straße 12 - 14

Planegg

  • Maria Eich: Gelände um die Klosterkirche, Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche, Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstr. und dem Ende des Kirchengrundstücks
     

Die Allgemeinverfügung ist im Bereich Verordnungen und Allgemeinverfügungen unter der Teilüberschrift "Allgemeinverfügungen Infektionsschutz" veröffentlicht.