Internationaler Tag gegen Rassismus am 21. März

Am 21.03. ist Internationaler Tag gegen Rassismus. Entstanden ist er als Gedenktag an das „Massaker von Sharpeville“ in Südafrika: Dort wurden im Jahr 1960 bei einer Demonstration gegen die Apartheidgesetze, durch die schwarze Menschen systematisch diskriminiert wurden, mehr als 60 Personen durch Polizisten erschossen und viele weitere verletzt. Daher wird weltweit seit 1966 jedes Jahr am 21.03. an die Opfer des Massakers erinnert und zur Solidarisierung mit von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen aufgerufen. Auch heute noch ist Rassismus ein gesellschaftliches Problem: So wurden beispielsweise in Deutschland im Jahr 2018 7.701 fremdenfeindliche Straftaten polizeilich gemeldet,1 im Durchschnitt also 21-mal pro Tag. Dabei lag die Quote um 19,7% höher als noch im Vorjahr.2 Außerdem ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer nochmals größer ist, denn nicht jede rassistisch motivierte Straftat wird auch zur Anzeige gebracht. Im deutschen Recht wird das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes formuliert. Internationale Grundlage für den Kampf gegen Rassismus bildet zudem Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, denn dort heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten geboren“.

Auch im Landratsamt München positionieren wir uns klar gegen Rassismus und rechte Gewalt. Denn Rassismus wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen aus und gefährdet zudem unsere Demokratie. Denn eine Gesellschaft, in der Hass und Gewalt Platz haben, ist eine Gesellschaft, welche die Wahrung der Menschenrechte nicht vertritt und in der Werte wie Solidarität und Gerechtigkeit in Gefahr sind.

Wie man sich selbst (auch auf „kleiner“ Ebene) gegen Rassismus engagieren kann, dazu liefern die Vereinten Nationen Tipps unter: www.un.org/en/letsfightracism/.

Für Betroffene gibt es deutschlandweit verschiedene Kontakt- und Beratungsstellen, unter anderem an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

 

1 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2019): PMK 2018 - Bundesweite Fallzahlen. Bundesweite Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2018. Verfügbar über: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2019/pmk-2018.html

2 Vgl. ebd.