„Masken sind die bessere Alternative“
Maskenpflicht an Grundschulen soll Präsenzunterricht so lange wie möglich sichern
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis München steigt weiterhin stark an. Am Freitagmorgen lag der Landkreis laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 67,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und damit den zweiten Tag in Folge über dem Signalwert von 50. Seit heute gilt daher Phase Rot (7-Tage-Inzidenz über 50) der Corona-Strategie der Bayerischen Staatsregierung und damit eine erweiterte Maskenpflicht an Grundschulen auch am Sitzplatz.
Die verschärften Regelungen und auch die Maskenpflicht sind in der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums festgeschrieben. Eine Abweichung davon ist ausschließlich in eng umgrenztem Rahmen, etwa bei begründeten Einzelfällen und unter Berücksichtigung etwaiger lokal klar eingrenzbarer Infektionsherde möglich – nicht aber bei einem breiten und diffusen Infektionsgeschehen, wie es derzeit im Landkreis München der Fall ist. Von Mittwoch auf Donnerstag kamen insgesamt 73 bestätigte Neuinfektionen in 26 von 29 kreisangehörigen Kommunen hinzu. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher.
Landrat Christoph Göbel, das staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt München sowie das Staatliche Schulamt im Landkreis München bekräftigten am Freitag, 23. Oktober, noch einmal die gemeinsame Maxime, den Präsenzunterricht in den Grund- und Mittelschulen im Landkreis so lange wie möglich aufrechterhalten und daher auch die Maskenpflicht an Grundschulen beibehalten zu wollen.
„Die Infektionszahlen für den Landkreis München steigen von Tag zu Tag sprunghaft an; am Wochenende rechne ich mit deutlich über 80 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, Tendenz stark und schnell steigend“, so Landrat Christoph Göbel. „Bei einem solchen Wert nimmt die Ausbreitungsgeschwindigkeit ohne massive Einschränkungen der Übertragbarkeit exponentiell zu. Damit müssen wir davon ausgehen (weil mathematisch unausweichlich), dass auch Kinder infiziert sind – auch, wenn es oft gar nicht bemerkt wird, da Kinder überdurchschnittlich oft gar keine Symptome zeigen, obwohl sie infektiös sind. Und weil und während die Kinder über Stunden eng beieinander in geschlossenen Räumen zusammensitzen, verteilt sich das Virus dann rasant schnell. Die Maske ist kein Schutz, der einhundertprozentige Sicherheit bietet. Aber sie trägt mit allen anderen Maßnahmen gemeinsam dazu bei, die Virenlast des einzelnen Kindes so zu verringern, dass die Infektiosität sinkt. Unsere oberste Prämisse muss sein, weitere Einschränkungen im Unterricht, wie etwa geteilte Klassen, Distanzunterricht oder im schlimmsten Fall sogar wieder wochenlanges „Homeschooling“, also zuhause mit den Eltern lernen, zu verhindern“, unterstreicht Göbel.
„Wir haben seit Überschreiten des Schwellenwerts von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz gestern unzählige Rückmeldungen aus der Bürgerschaft erhalten. Darunter viele Zuschriften von Eltern, die nicht nachvollziehen können, dass wir nicht nach dem Beispiel anderer Kreisverwaltungsbehörden die Maskenpflicht aufgrund vermeintlich geringer Infektionszahlen bei Kindern aussetzen – oft gar nicht wissend, dass hiervon rein rechtlich keine allgemeingültige Ausnahme getroffen werden darf. In wiederum anderen Zuschriften erhalten wir uneingeschränkte Zustimmung für die Beibehaltung der staatlichen Regelungen, da bei vielen Eltern große Sorge vor den noch nicht erforschten Langzeitauswirkungen des Coronavirus herrscht. Selbst Vater zweier schulpflichtiger Kinder, kann ich die Beweggründe aller dieser Zuschriften nachvollziehen. Sie sorgen sich um ihre Kinder und deren Wohlergehen – wie auch ich selbst und meine Kolleginnen und Kollegen im Landratsamt“, so Landrat Christoph Göbel.
Dennoch müsse man berücksichtigen, dass nach den gesetzlichen Grundlagen erforderlich sei den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülern untereinander und zur Lehrkraft sowie gleichzeitig die Maskenpflicht einzuhalten. Dies sei in den allermeisten Schulen im Landkreis jedoch nicht möglich. „Wir wären eigentlich bereits jetzt gezwungen, den sogenannten Distanzunterricht, also Schule von Zuhause aus, zumindest für die Hälfte der Klasse anzuordnen – zusätzlich zur Verpflichtung, während des Präsenzunterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wohlgemerkt!“, erläutert der Landrat.
Ein solches Szenario wolle man jedoch ganz bewusst verhindern. „Ich bin sehr sicher, dass unseren Kindern noch viel mehr zugemutet würde, wenn wir erneut in Homeschooling gehen. Ganz zu schweigen von den Eltern, den Familien, der ganzen Gesellschaft. Auch die gesundheitlichen Schäden der Kinder schätze ich im Falle des Homeschoolings als greifbar höher ein als wegen der Maskenpflicht im Unterricht. Die Maske ist letzten Endes das mildere Mittel und die bessere Alternative“, ist sich Göbel sicher.
„Der Präsenzunterricht im Landkreis München sollte in jedem Fall bis zu den Herbstferien aufrechterhalten werden – auch, wenn dies für die Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Mittelschulen im Landkreis München bedeutet, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz tragen zu müssen“, bekräftigt auch Ursula Löwe, Schulamtsdirektorin des Staatlichen Schulamts im Landkreis München. Eine Umstellung auf den Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wolle man derzeit auf keinen Fall, da dies für Lehrkräfte und Schüler erheblich größere Einschränkungen mit sich brächte, so die Schulamtsdirektorin.
„Im Ergebnis halten wir die Pflicht, im Unterricht Maske zu tragen, für das mildeste aller Mittel, das Infektionsgeschehen an Schulen in Schach zu halten und gleichzeitig den Regelbetrieb mit Präsenzunterricht an Schulen sicherzustellen. Daher bleibt die Pflicht, im Unterricht Masken zu tragen, auch an Grundschulen bestehen. Wir werden auch dabei aber selbstverständlich mit entsprechendem Augenmaß vorgehen“, stellt Landrat Christoph Göbel klar.
Das Landratsamt will nun alle Schulleitungen bitten, die Lehrkräfte zu ermuntern, den Umgang mit der Maskenpflicht pragmatisch zu handhaben und darauf zu achten, dass die Kinder dadurch nicht überfordert werden.
Folgende Vorgaben wird das Landratsamt über das Schulamt den örtlichen Grund- und Mittelschulen mitteilen:
• Auf die Maskenpflicht kann – in besonderen Situationen – dann zeitweise verzichtet werden, wenn Kinder zueinander mindestens 1,5 m Abstand halten. Insbesondere für Proben, Schulaufgaben etc. kann so eine gute Lösung gefunden werden, weil etwa die Verlegung in die bestuhlte Pausen- oder Turnhalle erfolgen kann.
• In den Unterricht sollen regelmäßige Pausen eingebaut werden, in denen die Kinder die Maske abnehmen und etwas trinken oder essen können. Die Gelegenheit solcher Pausen soll für gründliches Durchlüften der Klassenzimmer genutzt werden.
• Die Kinder sollen möglichst regelmäßig an die frische Luft gehen und dort mit einem Abstand zueinander von mindestens 1,5 m die Maske abnehmen können.
• Den Kindern soll möglichst verständlich klar gemacht werden, warum sie die Maske tragen sollen und worauf sie unabhängig davon achten sollen, um gesund zu bleiben.
Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.