Corona-Virus im Landkreis München
Häufige Fragen und Antworten
Antworten auf die wichtigsten und meistgestellten Fragen finden Sie in unseren häufigen Fragen und Antworten: Häufige Fragen und Antworten
Aktuell geltende Regelungen
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Mit Inkrafttreten der neuen AV Isolation am 13. April 2022 entfällt jegliche Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen. Sollten Sie eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes erhalten haben und sich aktuell noch in Quarantäne befinden, ist diese mit sofortiger Wirkung beendet.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Allgemeine Empfehlungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, Handhygiene, ausreichende Belüftung von Räumen, Maske, wo kein Abstand möglich. Zudem wird allgemein empfohlen in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen und wird für Veranstaltungen weiterhin auf ein Hygienekonzept mit Besucherlenkung Desinfektionsplänen zurückzugreifen.
Maskenstandard:
FFP2-Maske (Ausnahmen für Schüler sowie Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag)
Maskenpflicht:
Im öffentlichen Personennahverkehr, in Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, in denen vulnerable Gruppen untergebracht und behandelt werden.
Testpflicht:
Für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Zugangsbeschränkungen, Personenobergrenzen, oder Kapazitätsbeschränkungen gibt es nicht mehr.
Alle Regelungen im Detail
Alle geltenden Regelungen im Detail finden Sie in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Corona-Impfung und Corona-Test
Impfung gegen COVID-19
Alle Informationen zu den Impfzentren im Landkreis München sowie die Terminvereinbarung finden Sie unter: Impfzentren
Corona-Test
Sie möchten sich auf das Coronavirus testen lassen? Im Landkreis München gibt es zahlreiche wohnortnahe Testmöglichkeiten. Alle Testzentren und die jeweiligen Anmeldemodalitäten bzw. Öffnungszeiten finden Sie unter: Corona-Test