Mit dem Dolmetscher zur Impfung

Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, Taubblinden-Assistenten und Schriftdolmetscher werden vom Landratsamt erstattet

Um im Aufklärungsgespräch vor der Corona-Impfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürgerinnen und Bürger zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet. Neben Gebärdendolmetscher und Assistenzen gehören auch die Kosten für Schriftdolmetscher zu den für die Impfung notwendigen Kosten und werden übernommen.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers, einer Taubblinden-Assistenz oder eines Schriftdolmetschers in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren.

Zur Kostenübernahme kann die Rechnung kann an folgende Adresse gestellt werden:

Landratsamt München
Ref. 3.2 Corona-Rechnungen
Postfach 90 07 51
81507 München

Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.

Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131 6808-2202 kontaktieren.

Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung sind auf das Mundbild (Lippen ablesen) des Gegenübers angewiesen. In diesen Fällen und auf Wuschen des Impflings ist das Abnehmen der Maske erlaubt.