Planungen für Wind-Standort Hofoldinger Forst bleiben in kommunaler Hand

ARGE-Mitglieder stimmen Standortsicherungsvertrag zu / Windgutachten wird erstellt / Bürgerbeteiligung geplant

Planungen für Wind-Standort Hofoldinger Forst bleiben in kommunaler Hand

Planungen für Wind-Standort Hofoldinger Forst bleiben in kommunaler Hand

+++ Eine Pressemitteilung der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst +++

Der Standortsicherungsvertrag zwischen den Mitgliedern der ARGE Windenergie im Hofoldinger Forst und den Bayerischen Staatsforsten ist geschlossen. Damit behält die ARGE die kommunale Planungshoheit beim Thema Windenergie im Hofoldinger Forst, stellt eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess sicher und verhindert Großinvestitionen von Dritten.

Drei Jahre haben die Gemeinden Aying, Brunnthal, Otterfing und Sauerlach sowie die beiden Landkreise München und Miesbach nun Zeit zu prüfen, ob die Errichtung von Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar ist. So lange soll es nach dem Willen der ARGE aber nicht dauern. Mit ersten Prüfungen wurde Anfang Dezember 2019 begonnen. Doch erst wenn alle Ergebnisse vorliegen, wollen die Beteiligten entscheiden, ob es Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst geben wird.

Windmessung läuft an, artenschutzrechtliche Prüfung folgt

Zum 1. Dezember 2019 wurde die Erstellung eines Windgutachtens beauftragt. Maximal ein Jahr lang soll nun eine Windmessung wesentliche Informationen zum durchschnittlichen Windaufkommen (Windhöffigkeit) im Hofoldinger Forst liefern und zeigen, ob Windenergieanlagen an dieser Stelle machbar und sinnvoll sind. Sollte bereits vor Jahresfrist absehbar sein, dass die Windhöffigkeit nicht ausreicht, um Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst wirtschaftlich zu betreiben, haben die ARGE-Mitglieder die Möglichkeit, die Windmessung auch vorzeitig zu beenden und sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst zu entscheiden. Nach Abschluss der einjährigen Windmessung soll dann ein detailliertes Windertrags- und Wirtschaftlichkeitsgutachten vorliegen.

Mit Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr 2020 soll zudem die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beginnen. Sie untersucht potenzielle Standorte für Windenergieanlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Artenschutz. Grundlage für die Prüfung bildet das in Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes festgeschriebene Tötungsverbot.

Nur, wenn sowohl Windertragsgutachten als auch spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu dem Schluss kommen, dass Windenergie im Hofoldinger Forst machbar ist, werden die ARGE-Mitglieder über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Ergebnisse werden für Ende 2020 erwartet.

Inhaltliche und finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Von Beginn an hatten sich die Mitglieder der ARGE zum Ziel gesetzt, ein mögliches Windenergie-Projekt unter intensiver Beteiligung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger anzugehen. So sollen Bürgerinnen und Bürger über alle Projektstufen hinweg umfangreich und fair beteiligt werden – formell, informell und nicht zuletzt finanziell. Das Bekenntnis der ARGE-Mitglieder, ein mögliches Projekt im Hofoldinger Forst als Bürger-Windenergieprojekt realisieren zu wollen, wurde nun auch im Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten ausdrücklich festgehalten.

Der Sprecher der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst, Brunnthals Erster Bürgermeister Stefan Kern, betonte dazu: „Wir alle sind uns einig, ein mögliches Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst behutsam und mit dem notwendigen Augenmaß angehen zu wollen. Unsere Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass wir uns mit dem Thema gründlich auseinandersetzen und nicht leichtfertig eine Entscheidung fällen. Der Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten war ein wichtiger Meilenstein, um weiterhin selbst über mögliche Planungen im Hofoldinger Forst entscheiden zu können. Jetzt können wir in Ruhe und unter intensiver Einbeziehung unser Bürgerinnen und Bürger prüfen, ob – und falls ja, wie – Windenergie im Hofoldinger Forst umgesetzt werden kann. Das haben wir den Anwohnern fest zugesagt und das können sie von uns auch weiterhin erwarten. Die bestmögliche Verträglichkeit mit unserer wertvollen Flora und Fauna und ein Windenergieprojekt in Bürgerhand stehen für uns an erster Stelle.“

In einem ersten Schritt sind für Frühjahr kommenden Jahres öffentliche Informationsveranstaltungen in Planung. Weitere Formate sollen Schritt für Schritt folgen. Aktuelle Informationen zu einem möglichen Windenergieprojekt im Hofoldinger Forst gibt es außerdem immer aktuell unter www.windenergie-hofoldinger-forst.de.

Interkommunale Zusammenarbeit in der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst

Bereits im Jahr 2013 hatten die vier Gemeinden Aying, Brunnthal, Sauerlach und Otterfing beschlossen, das Projekt Windenergie im Hofoldinger Forst in interkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln, und sich dazu in der „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst (ARGE)“ zusammengeschlossen. 2016 traten auf Bitten der Gemeinden auch die Landkreise München und Miesbach der ARGE bei.

Ziel und Geschäftszweck der ARGE ist es, in gemeinsamer Planung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Zudem wurde festgelegt – sofern sich die Windenergienutzung als wirtschaftlich erweisen sollte – den ggf. nachfolgenden Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird.