Unangemeldete Versammlungen in Unterhaching nur am Bürgerfestplatz

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für 31. Januar 2022

Aufgrund einiger Auffälligkeiten während eines sogenannten "Spaziergangs" in Unterhaching am vergangenen Montag hat das Landratsamt München entschieden, präventiv nichtangemeldete Versammlungen in Unterhaching am kommenden Montag, 31. Januar, stationär auf eine feste Örtlichkeit zu beschränken. Die Beschränkung gilt nicht für angemeldete Versammlungen. Die Allgemeinverfügung gilt nur für kommenden Montag. Über mögliche weitere Allgemeinverfügungen wird kurzfristig entschieden.

Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG am 27.01.2022 um 18 Uhr durch Veröffentlichung im Internet und in der Presse als bekannt gegeben und ist ab dem 31.01.2022, 0.00 Uhr, wirksam. Die Allgemeinverfügung ist bis zum Ablauf des 31.01.2022 gültig.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier: Allgemeinverfügung Versammlungen Unterhaching