Wege zurück in die Beschäftigung

Neues Teilhabechancengesetz im Landkreis München erfolgreich

Neues Teilhabechancengesetz im Landkreis München erfolgreich

Neues Teilhabechancengesetz

Je länger die Suche nach einer Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger gestaltet sich der Weg zurück in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Projektgruppe im Jobcenter Landkreis München bringt erfolgreich Langzeitarbeitslose wieder zurück in die Beschäftigung – auch dank des neuen Teilhabechancengesetzes.

Trotz der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind aktuell rund 1.451.000 Menschen arbeitslos, die bundesweit in den Jobcentern SGB II- Leistungen beziehen. Davon sind 644.000 langzeitarbeitslos. Im Jobcenter Landkreis München gibt es aktuell 1.499 arbeitslose Bezieher von SGB II- Leistungen, davon 812 Langzeitarbeitslose.

Das Jobcenter Landkreis München hat eigens für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes eine Projektgruppe eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheben zunächst, welche Personen für die besondere Förderung in Frage kommen. Die Betroffenen werden dann individuell angesprochen und über die Fördermöglichkeiten gezielt informiert – und das mit Erfolg: 14 Beschäftigungsverhältnisse Langzeitarbeitsloser konnten bereits nach dem neuen Modell gefördert werden. Für weitere 10 Personen laufen bereits Verhandlungen mit möglichen Arbeitgebern.

Bereits vor Aufnahme einer Beschäftigung stellt das Jobcenter Landkreis München den Langzeitarbeitslosen ein Coaching-Angebot zur Verfügung. So können sie sich auf eine mögliche Beschäftigungsaufnahme sowie auf Vorstellungsgespräche optimal vorbereiten.

Neue Fördermöglichkeiten durch Teilhabechancengesetz

Unter dem Titel „MitArbeit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz seit dem 01.01.2019 mit zwei neuen Fördermöglichkeiten bessere Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Mit dem Teilhabechancengesetz wird den Betroffenen individuelle Unterstützung für den Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglicht.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen bzw. jeder Arbeitgeber die Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz beantragen. Das Jobcenter Landkreis München ist mit einer Vielzahl von Arbeitgebern aus den Bereichen Handel, Kinder- und Altenpflege, Büro und kaufmännische Tätigkeiten zu möglichen Förderungen im Kontakt.

Auch Kommunen wie die 29 Gemeinden und Städte im Landkreis München können die Förderungen bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen nutzen.

Die beiden neuen Förderungen betreffen dabei zwei unterschiedliche Zielgruppen.

1. Menschen, die seit mehr als zwei Jahren keine Arbeit mehr haben:
Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre; im ersten Jahr des für mindestens zwei Jahre bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen des SGB III in Anspruch nehmen.

2. Menschen, die seit mehr als sechs Jahren keine Arbeit mehr haben:
Hier können Langzeitarbeitslose gefördert werden, die älter als 25 Jahre sind, mindestens sechs Jahre SGB II-Leistungen bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz beschäftigt waren. Beschäftigungsverhältnisse für diese Personen werden bei allen Arbeitgebern, ob in Vollzeit oder in Teilzeit, gefördert. Dazu werden Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die ersten zwei Jahre geleistet. Für jedes weitere Jahr reduziert sich der Zuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren.
Die Übernahme von Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro ist möglich.

Beschäftigungsbegleitendes Coaching

Für Personen beider Gruppen wird zusätzlich durch das Landratsamt München ein beschäftigungsbegleitendes Coaching angeboten. Dieses Coaching hat folgende Aufgaben: Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses, Vermeidung oder Überwindung von Problemen am neuen Arbeitsplatz, Hilfe bei familiären Schwierigkeiten sowie Hilfe bei der Organisation des Alltags.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter Landkreis München beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne zu allen Fragen rund um die Förderung und das Beschäftigungsverhältnis. Mehr Infos unter: www.landkreis-muenchen.de/themen/arbeit-gewerbe-jobcenter/jobcenter