Abfallsammlungen und Abfallbeförderungen anzeigen / Beförderungserlaubnis beantragen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme einer Tätigkeit beim Landratsamt München anzuzeigen. Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 28.08.2024. aktualisiert.