Abwasserbeseitigung für häusliches Abwasser beantragen
Wenn Sie Abwasser in den Untergrund versickern wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie Abwasser in den Untergrund versickern wollen, brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist. Vor der Versickerung müssen Sie es einer Reinigung, z.B. in einer Kläranlage unterziehen. Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Verwertung nach der Reinigung in einer Mehrkammerausfaulgrube.
Sie können die Erlaubnis im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens beantragen. Andernfalls können Sie sie auch gesondert formlos, aber schriftlich beantragen.
Der Anschluss an einen öffentlichen Kanal geht der Versickerung in der Regel vor. Beachten Sie bitte die Satzung des Kanalnetzbetreibers.
Anmerkung:
Die Broschüre "Abwasserentsorgung von Einzelanwesen - Kleinkläranlagen" können Sie in Papierform beim Landratsamt München oder beim Bayerischen Landesamt für Umwelt im Download (Link siehe unten) beziehen.
Die erforderlichen Unterlagen sind gemäß der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) vorzulegen. Sie sind im Einzelfall mit dem Wasserwirtschaftsamt München und dem Landratsamt abzustimmen.
Grundsätzlich sind folgende folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung vorzulegen, damit das erforderliche Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden kann:
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis (siehe Formulare und Merkblätter),
- Unterschriebene Bestätigung über die Erfordernis von Genehmigungen/Erlaubnissen/Gestattungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (siehe Formulare und Merkblätter)
- Übersichtslageplan mit Markierung des betreffenden Grundstücks,
- Detaillageplan mit Einzeichnung der Kleinkläranlage,
- Technische Beschreibung der Kleinkläranlage.
§§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG)
Die Kosten sind abhängig von der Einleitmenge und der Einleitdauer.
Mindestens 124,00 Euro bei nicht gewerblichem Abwasser
Mindestens 210,00 Euro bei gewerblichem Abwasser
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Es wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von vorgereinigtem häuslichem Abwasser in das Grundwasser durch Versickerung
gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von vorgereinigtem häuslichem Abwasser in ein Oberflächengewässer
gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Bestätigung (Wasserrecht und Wasserwirtschaft)
- Abwasserentsorgung von Einzelanwesen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.08.2024. aktualisiert.

