Niederschlagswasserbeseitigung
Wenn Sie das auf bebauten oder befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser gezielt in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie das auf bebauten oder befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser gezielt in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens beantragt werden. Andernfalls ist sie gesondert formlos, aber schriftlich zu beantragen.
Das Versickern von Niederschlagswasser ist erlaubnisfrei, wenn die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und die dazugehörigen Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) eingehalten werden. Einzelheiten können aus der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung und den Merkblättern entnommen werden.
Wird das Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet, ist es im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubnisfrei, wenn die dazugehörigen technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) eingehalten werden.
Darüber hinaus können Sie die Broschüre "Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer - Regenwasserversickerung" bei uns beziehen.
Ob das Vorhaben der Erlaubnispflicht unterliegt, prüfen Sie bitte anhand der "Checkliste zur Prüfung der Erlaubnispflicht für die Niederschlagswasserversickerung", die Sie hier unter "Formulare und Merkblätter" finden.
Grundsätzlich sind folgende folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung vorzulegen, damit das erforderliche Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden kann:
- Formloses Antragsschreiben des Bauherrn/Antragsstellers und die unterschriebene Bestätigung (siehe unter "Formulare und Merkblätter")
- Erläuterungsbericht mit Angaben über:
- Geplante Baumaßnahme mit grundsätzlichen Angaben zur Größe und Art der befestigten Flächen und der geplanten Anlagen zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers
- Gegenwärtiger, mittlerer und mittlerer-höchster Grundwasserstand (MHGW) in m ü NN
- Angaben zur Sickerfähigkeit des Untergrundes
- Übersichtslageplan (z.B. M 1:25.000 oder M 1:15.000)
- Lageplan (M 1:100 bis M 1:500)
- Schnitt durch die Versickerungsanlagen mit Angabe des maßgeblichen MHGW
- Berechnungen gem. Arbeitsblatt DWA-A 138-1
§§ 8, 10 und 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG)
100,00 Euro bis 2.500,00 Euro
Im Einzelfall kann eine Vorsprache im Landratsamt erforderlich sein. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers in den Untergrund und / oder in ein oberirdisches Gewässer
- Bestätigung (Wasserrecht und Wasserwirtschaft)
- Checkliste zur Prüfung der Erlaubnispflicht für die Niederschlagswasserversickerung
Wasserwirtschaftsamt München
- Informationsblatt: Umgang mit Niederschlagswasser (PDF)
Wasserwirtschaftsamt München
- Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) (PDF)
- Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) (PDF)
Quelle: Amtliches Ministerialblatt Nr. 1/2009
- Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) (PDF)
Quelle: Amtliches Ministerialblatt 01/2009
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.02.2026. aktualisiert.
