Abwehrender Brandschutz

Information/Beratung 

Der Begriff "Abwehrender Brandschutz" umfasst den Einsatz der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dem Landratsamt obliegt dabei die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehren.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.05.2023. aktualisiert.