Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
In Bayern engagieren sich viele Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen auf Antrag erhalten.
Voraussetzung: Sie verfolgen gemeinnützige Ziele, arbeiten fachlich fundiert und haben das nötige Personal, um junge Menschen gut zu begleiten.
Voraussetzungen für die Anerkennung:
- Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII
- Verfolgung gemeinnütziger Ziele
- Erwartung, aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten zu können
- Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit
In Bayern hängt die zuständige Stelle für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach Paragraf 75 SGB VIII von der Reichweite des Tätigkeitsbereichs ab.
- Örtliches Jugendamt, in dem der Träger seinen Sitz hat: zuständig, wenn die Arbeit des Trägers nicht wesentlich über den eigenen Jugendamtsbezirk hinausgeht
- Bezirksregierung: zuständig, wenn sich die Arbeit zwar auf mehrere Jugendamtsbezirke, aber nicht wesentlich über den Regierungsbezirk hinaus erstreckt
- Bayerisches Landesjugendamt (Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales): zuständig für Träger, deren Arbeit mehrere Regierungsbezirke umfasst, aber innerhalb Bayerns bleibt, Ausnahme: Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Träger, die überwiegend in der Jugendarbeit tätig sind
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: zuständig, wenn keiner der anderen Fälle zutrifft
§ 75 SGB VIII schafft bundesrechtliche Grundlagen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe. Artikel 33 AGSG regelt die Zuständigkeit in Bayern.
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 2.1.4 - Prävention, Beratung und Koordination
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-1365 |
|---|---|
| E-Mail: | traegeranerkennung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Anfahrt
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.09.2026. aktualisiert.

