Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose

Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihren Reiseausweis bereits beantragt haben, haben Sie hier die Möglichkeit einen Online-Termin für die Aushändigung bzw. Abholung zu beantragen.

Termin vereinbaren

Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel und/oder einen Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose beantragt und möchten diesen nun bei der Ausländerbehörde abholen?

Dann benötigen Sie einen persönlichen Abholtermin bei Ihrer Ausländerbehörde. Diesen können Sie online vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei, erfahrungsgemäß ein Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels (eAT) frühestens 5 Wochen nach Antragstellung zu empfehlen ist. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei kommen.

Die Abholung des Aufenthaltstitels (eAT) kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie bitte das Formular "Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)" unter "Formulare und Merkblätter".

  • Reisepass / Reiseausweis
  • alten Aufenthaltstitel
  • PIN-Brief
  • ggf. Vollmacht (Der PIN-Brief muss vom Bevollmächtigten nicht mitgebracht werden)
  • grundsätzlich keine

Bitte beachten Sie, dass sofern Sie die Gebühren für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel bzw. Ihren Reiseausweis nicht im Rahmen der Antragstellung beglichen haben, diese spätestens zum Abholtermin zu entrichten sind.

Sofern Sie Fragen zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels (eAT) haben, können Sie uns gerne über das Kontaktformular eine Nachricht schreiben. Eine Kontaktaufnahme ist ebenso über die Telefonhotline 089/6221-1400 möglich.

Bitte beachten Sie, dass das Kundencenter keine Fragen zu einem gestellten Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantworten kann. Bei Fragen zu Ihrem Antrag, bitten wir Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1400
Fax: 089 6221-2319
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Montag8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag8 Uhr bis 12 Uhr

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Die zentrale Telefonnummer 089 6221-1400 ist nur während der Öffnungszeiten erreichbar.

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 10.12.2025. aktualisiert.