Ausnahmegenehmigung für Verkaufsstände neben der Straße beantragen

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Das Anbieten von Waren außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 15.03.2024. aktualisiert.