Ausschreibungen

Information/Beratung 

Für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, von Bauleistungen, sowie von freiberuflichen Leistungen des Landkreises München ist generell die Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle beim Landratsamt München zuständig. Der Landkreis München unterliegt als öffentlicher Auftraggeber im vollen Umfang dem Vergaberecht.

EU-Sanktionspaket zu Russland Bezug

Am 08.04.2022 wurde das 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine veröffentlicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erklärte daraufhin, dass das EU-Sanktionspaket unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie auf die laufende Ausführung bereits geschlossener Verträge hat. Demnach ist es ab sofort verboten, öffentliche Aufträge und Konzessionen an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben und Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen.

Der Landkreis München bittet daher alle Unternehmen, die auf Grundlage eines europaweiten Ausschreibungsverfahren ein aktuelles Vertragsverhältnis mit dem Landkreis besitzen, um Rückübermittlung des ausgefüllten Formblatts L 127 “Erklärung Bezug Russland”. Bei laufenden Vergabeverfahren wird dieses Formblatt bereits während der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.”

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Zentrale Vergabestelle und Einkauf

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.02.2024. aktualisiert.