Eingliederung in Arbeit, Aus- und Fortbildung
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen bietet Ihnen das Jobcenter eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Qualifizierung und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
Die grundsätzlichen Elemente der SGB II-Gesetzgebung sind die Begriffe "Fördern" und "Fordern". Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Zusammenhang der finanziellen Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Eingliederung in das Erwerbsleben.
Ziel des Jobcenters ist es:
- Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit,
- die Erwerbsfähigkeit der Arbeitsuchenden zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen,
- die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken,
- die familienspezifischen Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, zu berücksichtigen,
- bei Bedürftigkeit den Lebensunterhalt durch das Grundsicherungsgeld sicherzustellen.
Die Grundsätze des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden in der Praxis berücksichtigt.
Im Jobcenter kümmern sich Fallmanager um die berufliche und soziale Integration der Arbeitsuchenden und koordinieren die individuell erforderlichen Eingliederungsleistungen und -maßnahmen.
Im Mittelpunkt der Beratung steht vorrangig die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Wenn eine Integration in Arbeit oder Ausbildung jedoch nicht sofort gelingt, gibt es eine Vielzahl von unterstützenden Fördermöglichkeiten.
Schwerpunkte der persönlichen Beratung sind unter anderem:
- Sprachförderung (Beratung zu Deutschkursen, Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Kurs, etc.)
- finanzielle Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie bei Aufnahme einer Beschäftigung (z.B. Bewerbungskosten; Übernahme von Übersetzungskosten, etc.)
- Unterstützung im Prozess der schulischen und beruflichen Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie individuellen Coachingangeboten
- Vermittlung von geförderten Beschäftigungen
- Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
- Anbindung an weitergehende Hilfen, wie z.B. Schuldner- oder Suchtberatung
Die individuell im Beratungsgespräch vereinbarten Unterstützungsleistungen sowie die erforderliche Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden gemeinsam in einem Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) festgehalten.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.06.2026. aktualisiert.

