Emissionen bei der Verwendung organischer Lösemittel begrenzen

Betreiber von Anlagen, die unter Verwendung organischer Lösemittel bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ausführen (z. B. Lackierereien, Druckerein, etc.), müssen diese vor der Inbetriebnahme beim Landratsamt München anzeigen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.05.2023. aktualisiert.