Essensgeldabrechnung für Kindertagesstätten online einreichen

Formular 

Kindertagesstätten im Landkreis München können vierteljährlich die Essensgeldabrechnungen im Landratsamt München online einreichen.

HINWEIS:
Ab dem 05.10.2022 steht Ihnen ein verändertes Abrechnungsformular zu Verfügung.
Dieses beinhaltet eine neue Spalte: §§2,3 AsylbLG.
In diese neue Spalte bitten wir Sie diejenigen Kinder einzutragen, deren Kostenübernahmebescheide sich auf die Rechtsgrundlage des AsylbLG i.V.m. §90 SGB VIII begründet.
Bitte beachten Sie also dringend bis zum 30.09.2022:
1. Abrechnungen von den vorherigen Abrechnungsmonaten aus dem alten Kindergartenjahr 21/22 mit dem bisher verwendeten Formular sollten Sie bis zum 30.09.2022 absenden, um Ihre alten Eintragungen sehen und nutzen zu können.
2. ACHTUNG!
Wenn Sie die abgesendeten Formulare bisher bei sich auf Ihrem Rechner nur im html-Format abgespeichert haben:
Diese html-Formular(e) sind ab dem 05.10.2022 nicht mehr zu öffnen - auch auf Ihrem PC nicht!
Wenn Sie also die bisher abgesendeten Formulare und übermittelten Anträge weiterhin in digitaler Form verfügbar haben wollen, öffnen Sie bis zum 30.09.2022 bitte Ihr abgespeichertes html-Formular und speichern Sie es einfach in der Druckversion (PDF-Format) ab. Damit bleibt Ihnen das abgesendete Formular mit Ihren Angaben dauerhaft erhalten.
Ab dem 05.10.2022 steht nur noch das neue Formular zur Verfügung.
Sie müssen dort einmalig die Daten neu eintragen. Nach dem erfolgreichen Absenden des Formulars können Sie es wie gewohnt im html-Format für Ihre nächste Meldung abspeichern.
Hinweis für die Speicherung:
Es empfiehlt sich grundsätzlich, die einzelnen Abrechnungsformulare, die Sie absenden, zusätzlich immer in der Druckversion (PDF-Format) zu speichern.
Dieses wird immer mit Ihrem verwendeten PDF-Anzeigeprogramm aufrufbar, selbst in Jahren noch. Das PDF-Format ist also für Ihre eigene digitale Ablage und Speicherung immer das bessere Format.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.03.2024. aktualisiert.