Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (mittelgroße) registrieren

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Neue mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen müssen vor der Inbetriebnahme beim Landratsamt München angezeigt werden. Bestehende Anlagen sind bis spätestens 01.12.2023 anzuzeigen. 

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 23.06.2023. aktualisiert.