Flüchtlingsunterbringung - Objektverwaltung
Das Landratsamt München sorgt für eine sozialverträgliche Unterbringung von Flüchtlingen und sucht hierfür nach wie vor neue Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Grundstücke.
Weiterhin kümmert sich die Objektverwaltung auch um die Behebung von Schäden in den Unterkünften.
Welche Art von Immobilien sucht das Landratsamt München?
Das Landratsamt sucht nach wie vor Unterbringungsmöglichkeiten.
Angeboten werden können, neben Zimmern, Wohnungen und Häusern, auch leerstehende Gewerbeimmobilien wie z. B. Büroflächen.
Zusätzlich werden dringend Grundstücke für die Errichtung von Containerunterkünften oder Unterkünften in Modulbauweise gesucht.
Welche Kriterien sollten die Immobilien erfüllen?
Die wesentlichen Kriterien lassen sich in etwa mit "Wirtschaftlichkeit, Lage (ÖPNV-Anbindung sowie Versorgungsmöglichkeiten) und Baurecht" zusammenfassen:
- In Frage kommende Immobilien werden zu den ortsüblichen Preisen angemietet. Bei wirtschaftlich darstellbarem und vertretbarem Aufwand können u. U. notwendige bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Konkrete Zahlen können hier nicht genannt werden, weil diese von vielen Faktoren abhängen (Dauer und Verfügbarkeit des Grundstück/Objekts, Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge usw.).
- Nach Möglichkeit sollten neben einer geeigneten ÖPNV-Anbindung auch nahegelegene bzw. mit (noch) vertretbarem Aufwand erreichbare Versorgungsmöglichkeiten und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sein.
- Das Landratsamt kann zudem nur Objekte anmieten, die dem geltenden Baurecht entsprechen bzw. bei denen eine etwaige Nutzungsänderung wenigstens befristet baugenehmigungsfähig wäre. Der Bauantrag hierfür ist vom Eigentümer zu stellen.
Wie läuft das Ganze konkret ab?
Etwaige Angebote können über untenstehende Kontakte gemeldet werden; der jeweilige Ansprechpartner setzt sich daraufhin mit dem Anbieter in Verbindung. Danach erfolgt eine Vorortbesichtigung, um die grundsätzliche Eignung sowie den Zustand des Objekts/Grundstücks zu ermitteln. Es werden die Eckdaten des Objekts aufgenommen und auf Wirtschaftlichkeit und Erstattungsfähigkeit durch die Regierung von Oberbayern geprüft. Der Freistaat Bayern vertreten durch den Landkreis München tritt für alle Objekte als Mieter auf.
Wie werden die Objekte dann belegt?
Die Belegung der Unterkünfte mit geeigneten Personen erfolgt durch die Regierung von Oberbayern unter Beachtung einer sozialverträglichen Unterbringung.
Wie werden die Unterkünfte ausgestattet?
Die Räumlichkeiten sowie die Ausstattung werden durch das Landratsamt München entsprechend den von der Regierung vorgegebenen Leitlinien geschaffen.
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.3 - Unterbringung von Flüchtlingen
Telefon: 089 6221-2100
Fax: 089 6221-2278
E-Mail: asyl-objektverwaltung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="link__mail" title="E-Mail schreiben"
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 14.01.2026. aktualisiert.

